Öffentlich-rechtlicher Rundfunk bedeutet, dass er sich nicht im Besitz des Staates befindet oder von ihm finanziert wird und daher keine rein staatlichen Informationen verbreitet.

Wem gehört er also? Die Antwort ist einfach: dem deutschen Volk! Jeder Haushalt zahlt einen monatlichen Beitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der die Haupteinnahmequelle darstellt.

Dieser Punkt ist sehr wichtig, um nicht nur das deutsche Fernsehsystem, sondern auch die deutsche Mentalität zu verstehen. Schließlich geht es hier um Demokratie. Private Medien sind von Sponsoren und Werbekunden abhängig, öffentlich-rechtliche Medien von der Regierung. Für die Deutschen ist es wichtig, dass die Informationen, die sie von den Medien erhalten, so objektiv wie möglich sind. In dieser Hinsicht diente das britische Beispiel der BBC als Maßstab, allerdings mit einigen Änderungen. Die BBC sendet zentral, während in Deutschland die Verantwortung auf die Bundesländer aufgeteilt ist.

Dezentraler Rundfunk bedeutet, dass jede Region ihr eigenes Fernsehen und Radio hat und zum nationalen Programm beiträgt.

Lassen Sie uns dies anhand von Beispielen erläutern

Es gibt 2 große öffentlich-rechtliche „Medienanstalten“: ARD und ZDF.

Das ZDF ist nur im Fernsehbereich tätig, hat seinen Sitz in Mainz und sendet von dort aus. Zum ZDF gehören mehrere Fernsehkanäle: ZDF Kultur, ZDF Infokanal, usw.

Bei der ARD ist alles noch viel verwirrender. Erstens steht diese Marke nicht nur für Fernsehen, sondern auch für Radio. Zweitens gibt es eigentlich keine Zentrale, und hier zeigt sich die regionale Bedeutung.

Zurzeit gibt es 9 regionale Fernseh- und Rundfunkanstalten. Jede von ihnen hat ihr eigenes Sendegebiet (das oft nicht mit den tatsächlichen Grenzen der deutschen Regionen übereinstimmt). Alle haben ihre eigenen Radiosender, die unabhängig voneinander sind und sich an den lokalen Hörern orientieren. Jedes Unternehmen hat auch einen eigenen Fernsehsender.

Da könnte man aufhören. Aber nein. Zusätzlich zu ihrem eigenen TV-Kanal schaffen sie auch einen gemeinsamen – „Das Erste“. Es fasst die Produktion der einzelnen unabhängigen Sender im Verhältnis zu ihrer Bedeutung (gemessen an der Bevölkerungsdichte) zusammen.

Ursprünglich war die Aufteilung anders, da es keine östlichen Bundesländer gab, diese kamen erst später hinzu.

Das heißt, es gibt 9 öffentlich-rechtliche regionale Rundfunk- und Fernsehanstalten. Radio- und Fernsehsender sind in Wirklichkeit viel mehr. Jede der Gesellschaften aus der ARD-Struktur produziert mehrere Radioprogramme. Seit den 90er Jahren gibt es auch das DeutschlandRadio, das das ganze Land als Sendegebiet abdeckt. Die beiden nationalen Fernsehsender gehen oft Kooperationen auf verschiedenen Ebenen ein. So sind zum Beispiel der Kinderkanal KIKA und der historisch-politische Kanal Phoenix Kooperationen zwischen ZDF und ARD. Es gibt auch einen deutsch-französischen Fernsehsender ARTE. Und viele andere.

Die recht berühmte internationale Gesellschaft Deutsche Welle (jetzt DW) ist ebenfalls ein Teil der ARD. Diese Anzahl von Fernsehsendern soll für Vielfalt sorgen, unabhängig vom finanziellen Status.

Für diese Vielfalt und die Förderung der demokratischen Werte sollte jeder Haushalt zahlen. Über die Gebühr selbst haben wir bereits in einem früheren Artikel geschrieben.

Für alle, die dieses verwirrende System der öffentlich-rechtlichen Medien genauer verstehen wollen, wurde eine spezielle Website eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen gesammelt und die wichtigsten Fragen beantwortet werden.

Nicht nur der öffentlich-rechtliche Bereich

Das deutsche „Duale Rundfunksystem“ ist „dual“, weil es neben den öffentlich-rechtlichen auch private Fernseh- und Radiosender gibt. Sie unterscheiden sich in ihrer Eigentumsform und ihrer Finanzierungsquelle. Während die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender nur bis zu 6 Prozent ihrer Einnahmen aus der Werbung beziehen dürfen, ist sie für die privaten Fernsehsender die Hauptfinanzierungsquelle.

Die Unterschiede zwischen den privaten und den öffentlich-rechtlichen Sendern sind mit bloßem Auge erkennbar – an der Menge der ausgestrahlten Werbung.

Werbeeinblendungen sind bei den öffentlich-rechtlichen Sendern nur zwischen 14 und 20 Uhr erlaubt, dauern nicht länger als 3 Minuten pro Block und werden in der Regel zwischen den Sendungen eingefügt, anstatt sie zu unterbrechen. Insgesamt darf die Dauer der Werbung in den öffentlich-rechtlichen Sendern 20 Minuten pro Tag nicht überschreiten.

Die Unterhaltungssender RTL (RTL 2 und andere) und ProSieben, der Musiksender VIVA und der Nachrichtensender N24 gehören zu den beliebtesten privaten Fernsehsendern in Deutschland.

Natürlich kann man nicht sagen, dass das deutsche System perfekt ist. Oft wird ihm vorgeworfen, es sei „überzogen“. Eines der häufigsten Argumente lautet: „Wozu brauchen wir so viele regionale Fernsehsender, wenn ihr Sendegebiet ohnehin weit über die Region hinausgeht und sich die Inhalte oft wiederholen?“. Solche „strittigen Punkte“ gibt es zuhauf. Die meisten Menschen im Land sind sich jedoch darüber im Klaren, wie wichtig es ist, sowohl öffentlich-rechtliches als auch privates Fernsehen und Radio zu haben. Das schafft mehr Angebot, Vielfalt und Unabhängigkeit – sehr wichtige Begriffe für jeden Deutschen.